Info & Regeln
Info & Standregeln
Voraussetzungen, Sicherheitshinweise und die vollständigen Standregeln für den Besuch im Hitpoint Schießkino.
Voraussetzungen
- Die Teilnahme am Schießen ist ab einem Alter von 18 Jahren zulässig. Ausgenommen sind Jungjäger, die sich nachweislich in der Jägerausbildung befinden; sie dürfen ab 16 Jahren teilnehmen. Der Nachweis der laufenden Ausbildung ist vorzulegen.
- Ein Jagdschein oder eine Waffenbesitzkarte sind keine zwingende Voraussetzung. Für Gastschützen ohne eigene waffenrechtliche Erlaubnis ist die Buchung einer qualifizierten Standaufsicht (40 €) aus rechtlichen Gründen obligatorisch. Durch deren permanente Betreuung während der Schießübungen ist eine eigene Erlaubnis nicht erforderlich.
- Jeder Schütze ist für den gesetzeskonformen Transport selbst verantwortlich.
- Es darf nur mit Waffen geschossen werden, die in einer WBK eingetragen sind.
Sicherheit ist oberstes Gebot!
Die Verwendung eines Gehörschutzes und einer Schutzbrille ist Pflicht – diese können auch bei uns kostenlos ausgeliehen werden. Zuschauerraum und Kontrollraum sind durch schusssicheres Panzerglas vom Schießkino abgetrennt. Im Schießkino selbst sind zur Vermeidung von Querschlägern Wände, Decken und Fußboden speziell verkleidet. Hinter der Leinwand befindet sich ein sicherer Kugelfang. Alle technischen Einrichtungen sind kugel- und querschlägersicher verkleidet. Für Be- und Entlüftung sorgt eine besonders groß dimensionierte Lüftungsanlage.
Standregeln / AGB
Anmeldung & Nachweise
- 01Vor dem Schießen muss sich jeder Schütze in das ausliegende Schießbuch eintragen. Die Identität muss durch ein amtliches Ausweisdokument nachgewiesen werden.
- 02Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen (Jäger, Sportschützen etc.) müssen diese am Tag der Buchung vor Ort im Original vorzeigen.
- 03Teilnehmer, die keine gültige waffenrechtliche Erlaubnis vorlegen können, dürfen am Schießen nur teilnehmen, wenn ihnen keine Umstände bekannt sind, die ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit oder Geeignetheit in Frage stellen. Das Nichtvorliegen solcher Umstände ist vor Schießbeginn gegenüber dem Veranstalter zwingend schriftlich zu bestätigen. Ohne diese Erklärung ist eine Teilnahme am Schießen nicht möglich.
Verhalten auf der Anlage
- 01Hunde sind grundsätzlich willkommen, dürfen aus Tierschutzgründen jedoch nicht in die Raumschießanlage. Sie sind während des gesamten Aufenthalts von einer Person im Vorraum zu beaufsichtigen.
- 02Rauchen und offenes Feuer sind in der Schießkinoanlage absolut untersagt.
- 03Auf unserer gesamten Anlage ist der Konsum von Alkohol sowie legaler oder illegaler Drogen strengstens untersagt. Es dürfen ausschließlich Personen Waffen handhaben oder damit schießen, die zuvor weder Alkohol noch andere berauschende Substanzen zu sich genommen haben. Offensichtlich unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehende Personen werden der Anlage verwiesen. In diesem Fall besteht keinerlei Anspruch auf jeglichen Schadenersatz oder Kostenerstattung.
- 04Bild- und Tonaufnahmen sind nur in Abstimmung und nach Erlaubnis durch die Standaufsicht gestattet.
Umgang mit Waffen
- 01Während des Besuches in der gesamten Schießkinoanlage sind die Waffen entladen und geöffnet zu transportieren und ebenso in den vorgesehenen Ständern abzustellen.
- 02Das Laden und Entladen sowie das Vornehmen von Zielübungen sind nur im Schützenstand mit in Richtung des Geschossfanges zeigender Mündung gestattet. Grundsätzlich muss die Mündung so gerichtet sein, dass niemand durch einen sich unbeabsichtigt lösenden Schuss gefährdet bzw. verletzt werden kann.
- 03Ziel- und Anschlagübungen sind in allen Aufenthalts- und Zuschauerräumen absolut untersagt.
- 04Waffen dürfen nur ohne Trage-/Gewehrriemen benutzt werden.
- 05Während des Schießbetriebes ist das Tragen eines Gehörschutzes im Schießraum Pflicht. Bei der Verwendung von Kurzwaffen ist auch eine Schutzbrille zu tragen.
- 06Jeder Schütze ist für seinen abgegebenen Schuss selbst verantwortlich.
- 07Schusswaffen sind unmittelbar nach Beendigung des Schießens zu entladen, Magazine, sofern vorhanden, zu entnehmen bzw. zu entleeren. Waffen dürfen nur abgelegt werden, wenn sie entladen und die Verschlüsse, soweit konstruktionsbedingt möglich, geöffnet sind.
Zugelassene Waffen & Munition
- 01Kurzwaffen und Langwaffen aller Kaliber sind für das Mehrdistanzschießen zugelassen: Bei Schießentfernung 25 m bis 7000 Joule/E0, bei Schießentfernung 3 m bis 25 m bis 2500 Joule/E0.
- 02Die Verwendung von Vorderlader Lang- und Kurzwaffen ist nicht zulässig.
- 03Aus Leihwaffen des Betreibers darf ausschließlich die vom Betreiber gestellte Munition verschossen werden.
- 04Leuchtspurmunition, Hartkerngeschosse, Stahlgeschosse, nicht kenntlich gemachte Militärmunition (Surplus), wiedergeladene Munition und Schwarzpulverwaffen dürfen keinesfalls verwendet werden. Munition der Marken Wolf, Prvi Partizan und Barnault ist nicht erwünscht. Die Entscheidung über weitere nicht verwendbare Geschossarten, Munition und Waffen, obliegt der jeweils verantwortlichen Standaufsicht.
- 05Die Standmunition ist nur für den direkten Verbrauch auf der Anlage vorgesehen und verbleibt, sollte keine waffenrechtliche Erwerbsberechtigung vorliegen, nach Beendigung des Schießens ohne Anspruch auf finanziellen Ausgleich beim Betreiber. Teilnehmer, die vor Schießbeginn keinen Nachweis des Bestehens einer waffenrechtlichen Berechtigung im Allgemeinen oder zum Besitz der nach dem Schießbetrieb verbliebenen Restmunition erbracht haben, können diese auf Wunsch einem entsprechend Berechtigten überlassen. Sprechen Sie bitte dazu Ihre Standaufsicht an.
Standaufsicht & Weisungen
- 01Den Weisungen der Standaufsichten und/oder des Schießtrainers ist Folge zu leisten. Schützen, die sich mit geladener Waffe im Schützenstand umdrehen oder sonst in leichtfertiger Weise andere gefährden, sind von der Teilnahme am Schießen auszuschließen und vom Stand zu verweisen.
- 02Bei Zuwiderhandlungen kann der Teilnehmer von der Schießkinobenutzung ausgeschlossen werden. Eventuell entstehende Kosten werden nicht erstattet. Die Buchungsgebühr ist in jedem Fall fällig.
- 03Die aushängende Schießstandordnung ist zu beachten.
Buchung, Haftung & Versicherung
- 01Buchungsstornierungen in einem Zeitraum von weniger als 3 Werktagen vor dem Schießtag werden mit 50 % der Mietkosten berechnet.
- 02Sollte eine Schießkinobuchung von Betreiberseite her aus technischen Gründen oder durch höhere Gewalt nicht durchführbar sein, besteht keinerlei Anspruch auf Schadenersatz oder Kostenerstattung. Eine kulante Regelung wird jedoch angestrebt
- 03Für Beschädigungen, insbesondere durch Schüsse, haftet der Verursacher, auch über die Kostenpauschale hinaus. Für Decken-, Wand- und Bodentreffer werden € 150,- berechnet, sofern nur die HeraDesign-Platten betroffen sind. Treffer am Lüftungssystem werden mit € 350,- berechnet. Treffer in den Plexiglas-Deckenplatten werden mit € 500,- in Rechnung gestellt. Diese Beträge gelten jeweils pro einzelnem Treffer. Bei größeren Beschädigungen wird die tatsächliche Reparatursumme in Rechnung gestellt.
- 04Sollte kein anderweitiger Versicherungsschutz (z. B. Jagdhaftpflichtversicherung) nachweisbar sein, ist eine Tagesversicherung abzuschließen.
- 05Die Betreiber des Schießkinos Hitpoint übernehmen keinerlei Haftung für Schäden, die von anderen Schießkinobesuchern/-teilnehmern verursacht werden. Der Besucher/Teilnehmer stellt die Betreiber von Schadensersatzansprüchen anderer Schießkinobesucher/-teilnehmer oder Dritter für vom Schießkinobesucher/-teilnehmer verursachte Schäden frei. Die Betreiber schließen die Haftung für vom Schießkinobesucher/-teilnehmer mitgebrachten Waffen, Zieloptiken und dergleichen aus, soweit der Schaden nicht durch die Betreiber, deren Angestellte oder Beauftragte schuldhaft verursacht wurde.
- 06Gerichtsstand ist Bad Homburg.
Stand: 09.2026